Termine - Abrechnung
Terminvereinbarung
Die Termine vereinbaren Sie am besten telefonisch mit mir. Falls ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen kann, sprechen Sie mir bitte eine kurze Nachricht auf den Anrufbeantworter oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich rufe Sie dann baldmöglichst zurück. In der Regel ist es möglich relativ zeitnah einen passenden Termin zu finden.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigeren Absagen muss ich die Stunde leider berechnen.
Abrechnung von Privatkassen
Abrechnung über private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag wird mein Honorar von Ihrer privaten Kranken- bzw. Zusatzversicherung bezahlt. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Ansprechpartner. Gerne bin ich Ihnen auch dabei behilflich. Meine Leistung rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Kassen ist nur in Einzelfallentscheidungen möglich wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten 2 - 3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen. Dann können Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme der therapeutischen Intervention verlangen, da diese verpflichtet sind die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Für den Nachweis schreiben Sie sich bitte Namen, Adressen und Tag der Anfragen, der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten auf, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können. Reichen Sie diese Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Sozialgesetzbuch gemäß § 13 II SGB V" bei Ihrer Krankenkasse ein.
Der § 13 Absatz 3 SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine dringende Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Vorteile für Selbstzahler
Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung - geringe bis keine Wartezeiten, keine Bürokratie mit der Krankenkasse.
1. Mein Honorar für Therapie können Sie als Selbstzahler im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Aufwendungen für Gesundheit/Gesunderhaltung) geltend machen. Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
2. Mein Honorar für Coaching können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn das Coaching dazu dient Ihre Kenntnisse in einem ausgeübten Beruf zu erhalten oder Sie sich bei ändernden beruflichen Bedingungen neu orientieren möchten. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Schweigepflicht
Ich unterliege der Schweigepflicht nach §203 StGB.